Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Die nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen beruhen auf de Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes e.V., sowie des RDA Internationaler Bustouristikverband e.V.

1. Abschluss des Reisevertrages
Der Reisevertrag zwischen dem Reisebüro und dem Auftraggeber muss in schriftlicher Form
abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden oder Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.

2. Zahlung des Reisepreises
Nach Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25,00 € je gebuchter Person fällig, sofern nicht eine höhere Anzahlung vereinbart ist, die jedoch nicht 15% des Gesamtpreises übersteigen darf. Für Reisegruppen wird die Buchung durch eine Anzahlung von 250,00 € verbindlich. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zu zahlen. Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die gebuchte Reise nicht durchführen kann, so wird er den geleisteten Anzahlungsbetrag unverzüglich zurück erstatten.

3. Leistungen
Die vertraglichen Leistungen richten sich ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung in den Reiseunterlagen.
Alle Preise verstehen sich als Bruttoreise in EUR. Preiserhöhungen können 4 Monate nach Vertragsabschluss bis zu 5% des Gesamtreisepreises verlangt werden, wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% kann der Auftraggeber kostenfrei zurück treten. Unabhängig davon sind kurzfristige Preisänderungen auf Grund behördlich festgelegter Hotel-, Beförderungs- oder sonstiger Tarife oder Abgaben möglich und berechtigen nicht zum kostenfreien Rücktritt. Anspruch auf einzelne Plätze im Reisebus besteht nicht. Die Platzvergabe richtet sich nach der Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen.

4. Leistungsänderungen und Gewährleistung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Abweichungen von der vereinbarten Reihenfolge der Leistungen sind unerheblich, soweit die Leistungen in ihrer Gesamtheit erbracht werden. Sind Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Auftraggeber Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, sofern diese einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Das Reisebüro haftet nicht für Leistungsstörungen oder Mängel, soweit es sich um Fremdleistungen handelt.

5. Rücktritt des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten, dabei hat er folgende pauschale Entschädigung zu zahlen:
– bis zum 30. Tag vor dem Reisebeginn ist der Rücktritt kostenfrei, jedoch wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € für entstandene Aufwendungen erhoben.
– vom 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn sind 45% des Gesamtpreises zu entrichten
– vom 14. bis 5. Tag vor Reisebeginn sind 60% des Gesamtpreises zu entrichten
– vom 4. bis 1. Tag vor Reisebeginn sind 80% des Gesamtpreises zu entrichten
– am Tag vor der Abreise oder bei Nichtantritt der Reise sind 100% des Reisepreises fällig.
Gesonderte Regelungen gelten bei Reisen, in deren Zeitraum gesetzliche Feiertage liegen.
Bei Schiffs- und Flugreisen gelten darüber hinaus die AGB´s der gebuchten Reedereien und Fluggesellschaften.
Eintrittskarten für Theater- und Musikveranstaltungen, sowie für den Besuch von Sehenswürdigkeiten sind nach der verbindlichen Buchung nicht mehr stornierbar.
Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Reisebüro . Bei einer Rücktrittserklärung per Telefax, oder telefonisch auf Anrufbeantworter gesprochen, gilt der Fristbeginn mit der Kenntnisnahme der Rücktrittserklärung durch einen Mitarbeiter des Reisebüros
.
5. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für alle von ihm, und durch seine, im Reisevertrag angegebenen Personen, verursachten Schäden an Sachen und Gegenständen, als auch für Schäden durch verspätetes Erscheinen zu festgelegten Abfahrtzeiten während der Reise. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber für die Zahlung aller in Anspruch genommenen Leistungen seiner, im Reisevertrag angegebenen, mitreisenden Personen